Beschreibung
Wer kann teilnehmen?
Der Kurs kann von Studierenden belegt werden, die die Niveau 2 – Qualifikation WSET® in Weine erworben haben, oder gleichwertige Kenntnisse nachweisen können. Es wird dringend empfohlen, vor die Niveau 3 Qualifikation WSET® in Weine die Niveau 2 – Qualifikation WSET® in Weine vollständig absolvieren.
Was wird geboten?
Diese Qualifikation vermittelt eine eingehende Analyse der wichtigsten Weine der Welt. Zum Kurs gehören auch eingehende Verkostungen, um Produktstile und Qualitäten erkennen zu lernen. Die Verkostung ist ein integrales Bestandteil des Kurses.
Die Niveau 3 – Qualifikation WSET® in Weine vermittelt ein fundiertes Wissen über die Faktoren, die sich auf Stil, Qualität und Preis der wichtigsten Still-, Schaum- und gespriteten Weine der Welt auswirken. Die Qualifikation wird ein detailliertes Produktwissen vermittelt, das zum Beispiel bei der Sortimentgestaltung im Einzelhandel oder in der Gastronomie helfen kann.
Die erfolgreiche Kandidaten können dem Charakter der wichtigsten Weine beschreiben und die Hauptfaktoren wiedergeben können, die Stil, Qualität und Preis beeinflüssen. Dadurch sind sie in der Lage, direkt die Geschäftsleitung zu beraten, Kundenanfragen zu beantworten und Weine in den verschiedensten Situationen fachkundig auszuwählen.
Benötigte Vorkenntnisse: – Niveau 2 – Qualifikation WSET® in Weine oder ein entsprechendes Erfahrungsniveau, ist bevorzugt um in das Niveau 3 – Qualifikation WSET® in Weine anmelden zu dürfen
(Bitte merken Sie: wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen helfen können, die Kursstufe nach Ihren Bedürfnissen und Zielen zu wählen)
Bitte beachten Sie, dass von Ihnen erwartet wird, dass Sie den Kurs und die Prüfung zum angegebenen Termin absolvieren. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Prüfung zum angegebenen Termin abzulegen, müssen Sie vor dem Prüfungstermin ein ärztliches Attest vorlegen.
Nach Vorlage des ärztlichen Attests haben Sie sechs Monate Zeit, die Prüfung (Niveau 3 – Qualifikation WSET® in Weine) abzulegen.